Ab 17.12.2021 tritt die EU-Hinweisgeberrichtlinie in Kraft, die sogenannte Whistleblower-Richtlinie. Unternehmen müssen demnach sogenannte interne Hinweisgebersysteme einrichten, um die anonyme Meldung von Missständen zu ermöglichen.
„Whistleblowing“ hört man in den Medien in letzter Zeit öfter. Der prominenteste Whistleblower der letzten Jahre war wohl Edward Snowden. Aber auch in vielen Unternehmen gibt es Whistleblower, zuletzt zum Beispiel bei Facebook.
Whistleblower gehen zum Teil hohe Risiken ein, wenn sie Missstände öffentlich anprangern. Dabei gibt es in der EU sowohl in Unternehmen als auch Behörden mehr als genug Verstöße. Im letzten Jahr gab es in 37 Prozent aller deutschen Unternehmen Missstände.
Quelle: www.whizzla.com
Es geht sowohl um wirtschaftliche Vergehen wie Diebstahl oder Korruption als auch um Vergehen wie Mobbing oder sexuelle Belästigung. Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die Bereiche, in denen Missstände am Häufigsten auftreten:
Quelle: www.whizzla.com
Es gibt viele Szenarien, bei denen man als Hinweisgeber um das eigene Wohl fürchten muss, oder zumindest um die eigene Karriere. Deshalb werden solche Beschwerden oft gar nicht eingereicht, und die Vergehen ignoriert.
Dem will der Gesetzgeber mit der neuen Richtlinie nun Abhilfe schaffen. Whistleblowern soll absolute Anonymität und Schutz vor Repressalien gewährleistet werden und Unternehmen werden zum Handeln gezwungen.
Bis zum 17. Dezember 2021 müssen Unternehmen nun interne Hinweisgebersysteme einführen die:
• vollständige Anonymität gewährleisten und
• die fristgerechte Bearbeitung der Meldungen sicherstellen.
Folgende Unternehmen sind im ersten Schritt von der Regelung betroffen
• Unternehmen ab 50 Mitarbeiter oder
• Unternehmen mit einem Umsatz ab 10 Millionen Euro pro Jahr.
• Unternehmen aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen müssen unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter interne Hinweisgebersysteme einrichten.
• Behörden in Gemeinden, Städten und Kommunen ab 10.000 Einwohnern.
Auch allen anderen Unternehmen können Hinweisgebersysteme zugutekommen. Zum einen ermöglichen sie das Aufdecken und Klären von Missständen, bevor diese in die Öffentlichkeit dringen oder vor Gericht landen.
Zum anderen ermöglichen sie es Unternehmen, sich im Arbeitsmarkt und bei Geschäftspartnern als ethisches Unternehmen zu positionieren.
Ohne ein Hinweisgebersystem gehen Unternehmen vor allem zwei Risiken ein:
1. Wenn kein Hinweisgebersystem eingerichtet ist, bzw. Meldungen nicht fristgerecht bearbeitet werden, dann haften die Geschäftsführer möglicherweise persönlich.
2. Mitarbeiter dürfen Missstände direkt an die Öffentlichkeit geben, zum Beispiel an die Presse, wenn Unternehmen oder Behörden den Hinweisen nicht nachgehen. Das kann zu einem Reputationsverlust und wirtschaftlichen Schäden führen.
Es gibt verschiedene Arten von Hinweisgebersystemen. Vor allem werden Telefon, Briefkästen, Email und digitale Hinweisgebersysteme genutzt.
Briefkästen sind unhandlich, weil sie erstens nicht unbedingt die Anonymität gewährleisten und zweitens die Bearbeitung erschweren. Wie kann man zum Beispiel Rückfragen stellen?
Bei Email-Systemen ist es ebenfalls schwierig, komplette Anonymität zu gewährleisten. Nutzer müssten ihre Email-Adressen fälschen und die IP-Adressen verbergen.
Telefonsysteme haben den Nachteil, dass man den Hinweisgeber z.B. mittels Spracherkennung oder der Rufnummer identifizieren könnte.
Am besten sind digitale Hinweisgebersysteme geeignet. Im Idealfall enthalten sie sowohl einen Meldebereich als auch einen integrierten Fallbearbeitungsbereich. Ein Beispiel für ein solches System ist whizzla. Es bietet ein Komplettpaket mit dem Unternehmen innerhalb eines Tages ein digitales Hinweisgebersystem erhalten, das allen Anforderungen entspricht.
Unternehmen sollten unbedingt handeln. Und vor allem auch schnell, denn der 17. Dezember ist nicht mehr weit weg.